Die zunehmende Technologisierung unserer Arbeitswelt bringt nicht nur entscheidende Wettbewerbsvorteile und Annehmlichkeiten für die einzelnen Betriebe, sondern aufgrund der komplizierten Technik und dem mit der Anschaffung verbundenen nicht unerheblichen Investitionsvolumen auch zusätzliche Gefahren mit sich.

Zerstörung oder Verlust stellen ein ernst zu nehmendes Risiko dar und können jedem Unternehmen finanziell schwer zu schaffen machen. Sorgen Sie vor und schützen Ihre Investitionen mit einer Maschinenversicherung – damit stehen Sie auf der sicheren Seite. Die Maschinenversicherung ersetzt alle unvorhergesehenen eintretenden Sachschäden an den versicherten fahrbaren oder transportablen Maschinen und bietet damit umfassenden Versicherungsschutz gegen die täglichen Gefahren.

Ein Auszug aus unserer täglichen Regulierungspraxis soll Ihnen die Notwendigkeit dieser Versicherung verdeutlichen:

  • Durch einen Fahrfehler kippt der Mobilbagger in den Straßengraben
  • Aufgrund mangelnder Standfestigkeit stürzt der Turmdrehkran um
  • Unbekannte entwenden einen fast neuen Radlader von der Baustelle
  • Durch einen Kurzschluss im Motor brennt die Planierraupe fast vollständig aus
  • Durch vorsätzliche Brandstiftung wird die Straßenkehrmaschine zerstört
  • Durch eine zu schnelle Drehbewegung bei Abrissarbeiten stürzt der Bagger um

Machen Sie das Risiko zu einer kalkulierbaren Größe in Form eines festen Versicherungsbeitrages. Natürlich können Sie auch eigene Rücklagen für den Schadenfall bilden.

Allerdings binden diese wertvolles Kapital und müssen zudem versteuert werden, während der Beitrag zu Ihrer Maschinenversicherung als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden kann.

 


Highlights zur Maschinenversicherung

3 Deckungsvarianten

  • Die Komplettdeckung umfasst alle Gefahren des täglichen Einsatzes inklusive der inneren Betriebsschäden, wie z.B.
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichleit
  • Böswilligkeit, Sabotage Dritter
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung

Niedriger Diebstahl-Selbstbehalt

Der Selbstbehalt bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt nur 10%, mindestens 500 EUR

Beitragsfreie Einschlüsse (Komplett und Kasko)

  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten

Im Schadenfall werden anfallende Kosten bis 5.000 EUR (auf Erstes Risiko) für die Aufräumung der Schadenstätte und die Entsorgung der vom Schaden betroffenen Sachen ersetzt.