Was kann versichert werden?

  • Versicherbar sind alle neuen handelsüblichen Forstmaschinen mit Serienausstattung.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

  • Motor: Hauptkomponenten einschließlich Kraftstoffanlage, Ansaug- und Abgassystem ohne Schalldämpfer, Motorschmiersystem, Kühlsystem ohne Kühler, Kontroll- und Steuerungssystem
  • Getriebe: Hauptkomponenten einschl. Wandler/Kupplung, Schmier- und Kühlsystem, Schwenkantrieb und Bremse, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile
  • Hydrostatikantrieb: Getriebe, Pumpen und Motoren für Fahrwerksfunktionen, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile.
  • Kraftflussverbindungen: Kardansystem, Schwenklager/Drehkranz
  • Lenkung (nur für Kettengeräte): Kupplung, Bremse, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile.
  • Hauptkomponenten einschl. Differential, Tellerrad und Kegel, Endantrieb, Gehäuse und Aufhängung. (Ausgeschlossen sind alle beweglichen Kettenlaufwerksteile)
  • Diesel-Elektrische Antriebskomponenten: Spannungsregler, Antriebsmotor, elektrische Steuerung, Generator einschl. Antriebskupplung,
  • Komponenten der Abgas Nachbehandlung: Diesel Partikel Filter, Katalysator, Partikelfilter-Sensor, Abgaskühler
  • Arbeits-, Lenk- und Schwenkhydraulik: Hauptkomponenten einschl. Pumpen, Motoren, Drehdurchführung, Zylinder, Leitungen, Kontroll- und Steuerungssystem/Ventile

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

  • Arbeitslohnzuschläge für Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, insbesondere an Wochenenden und an Feiertagen
  • Fahrtkosten
  • Kosten für etwaigen Maschinentransport
  • Verschleiß- und Wartungsteile · Schmier- und Betriebsstoffe · Reinigungsmittel
  • Garantieschäden innerhalb der gesetzlichen Herstellergewährleistung 
  • Schäden auf Grund Verschleiß, Vandalismus, Korrision, Feuer, Diebstahl, Unterschlagung, Falschbedienung, Elementarschäden und Verschulden des Garantienehmers sind generell von der Garantie nicht umfasst. 

Welche Ersatzleistung erfolgt im Schadenfall?

  • Von der Garantie abgedeckt sind die gesamten Ersatzteil- und Lohnkosten, die erforderlich sind, um den von der abgeschlossenen Garantie umfassten und vom Garantienehmer gemeldeten Schaden zu reparieren.
  • Der grundsätzlich vereinbarte Selbstbehalt wird von der Ersatzleistung abgezogen. 


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